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Aufgrund eines neuen Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom März 2008 können Grenzpendler, wohnhaft zum Beispiel in Dänemark, Eigenheimzulage beantragen und bekommen das auch für selbstgenutzte Eigenheime, die im Ausland errichtet wurden.

Allerdings setzt das voraus, dass entweder Bauantrag oder aber Baubeginn/Kauf noch vor dem 31.12.2006 waren und die übrigen Voraussetzungen wie z. B. Einkommensgrenzen nicht überschritten wurden.

Übrigens gibt es in Deutschland das so genannte "Baukindergeld" für jedes Kind, für welches Kindergeld gezahlt wird.

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Aktualisiert 7. april 2008